Anpassung des Mehrwertsteuersatzes auf Wirbelsäulenfixations-Systeme

Vom Finanzamt:
Umsatzsteuer-Sonderprüfung.pdf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage, mit welchem Mehrwertsteuersatz Wirbelsäulenfixations-Systeme zu berechnen sind beschäftigt Sie und uns als ihren Lieferanten immer wieder neu.

Im Jahr 2019 folgten wir den Aufforderungen mehrerer Kliniken und Einkaufsgemeinschaften, unsere Wirbelsäulenfixations-Systeme unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf bzw. Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von 7% zu berechnen. Der EuGH bezieht sich in seinem Urteil darauf, dass der Hauptzweck des Produktes das Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen und nicht die Behandlung von Knochenbrüchen ist.

Wir haben unsere Wirbelsäulenfixations-Systeme aufgrund dieser Feststellungen und der Analogie unserer Produkte ab 15.07.2019 mit dem ermäßigten Steuersatz berechnet – da es nach unserer wie auch „allgemeiner“ Auffassung in Deutschland zu keiner Wettbewerbs-Verzerrung aufgrund Ungleichbehandlungen in der Steuerberechnung kommen sollte. Das für uns zuständige Finanzamt wurde bezüglich der Umstellung entsprechend informiert. Jedoch konnte uns das Finanzamt zu diesem Zeitpunkt keine verbindliche Auskunft zu dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz erteilen, da keine eindeutige Rechtslage festzustellen war.

Auf einer gemeinsamen Besprechung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Ende August 2020, wurde der Beschluss gefasst bzw. bestätigt, dass das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden soll und damit der Regelsteuersatz für Wirbelsäulenfixations-Systeme, die auch zur Behandlung von Knochenbrüchen eingesetzt werden können, anzuwenden ist.

Am 28. September 2020 wurden unsere Umsatzerlöse mit Wirbelsäulenfixations-Systemen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung seitens der Finanzverwaltung dem Regelsteuersatz unterworfen. Wir wurden im Rahmen dieser Prüfung dazu aufgefordert, den Regelsteuersatz ab 1. Oktober 2020 anzuwenden und den Differenzbetrag zwischen ermäßigtem Steuersatz und Regelsteuersatz für den Zeitraum vom 15.07.2019 bis 30.09.2020 nachzuberechnen. Für den betroffen Zeitraum werden wir, anhand einer Aufstellung aller betroffenen Rechnungen, die Nachberechnungen der Differenz vornehmen müssen.

Nach Aussage des Steuerprüfers ist die Anwendung des Regelsteuersatzes für Wirbelsäulenfixations-Systeme für alle Marktteilnehmer verbindlich, da die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bzw. des EuGHs eine Einzelfallentscheidung ist und diese von der Finanzverwaltung nicht allgemeingültig angewendet werden soll. Die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bzw. des EuGHs gilt daher nur für den verfahrensbeteiligten Mitwettbewerber und auch nur für den in der Klage genannten Zeitraum.

Da wir uns an die aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung halten wollen und auch müssen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir kurzfristig ab 1. Oktober 2020, auf die Berechnung des Regelsteuersatzes umstellen.

Die Umstellung ab 1. Oktober 2020 bzw. Nachberechnung für den oben aufgeführten Zeitraum betrifft unsere Systeme DIPLOMAT (einschließlich MIS und DEFORMITY), MONOPOLY, CONKLUSION, LSZ, ASCOT, TOSCA und CONTACT.

Bitte nehmen auch Sie entsprechende Anpassungen in Ihren Systemen vor, damit wir einen reibungslosen Übergang des Bestellprozesses sicherstellen können.

Wir verstehen, wie unangenehm und mit welchem Arbeitsaufwand diese Entscheidung der Finanzverwaltung und deren Umsetzung für Ihr Haus ist und bedauern diesen vorgegebenen Mehraufwand.

Wir hätten uns einen anderen Ausgang des Sachverhaltes gewünscht und sind weiterhin auf politischer Ebene bemüht, zu einer Veränderung dieser Anwendungsvorschriften zu kommen, um die nach unserer Auffassung mögliche Kostenreduktion, auch in Ihrem Hause, umzusetzen.

Ab Montag den 05. Oktober 2020 haben wir für Ihre Fragen jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 06023 9166 292 oder email: mehrwertsteuer@signus.com

Unsere gute Zusammenarbeit mit Ihrem Hause wollen wir, gemeinsam mit Ihnen, erfolgreich fortsetzen.

SIGNUS Medizintechnik GmbH

Uwe Siedler
Geschäftsführer

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